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NOTFALL-
PLANUNG
Was wäre wenn …
… die Chefin / der Chef ab heute gefehlt hätte, vorübergehend oder auf Dauer?
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Wer trifft betriebliche Entscheidungen?
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Wer unterschreibt Jahresabschlüsse?
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Wer darf Prozesse führen?
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Wer übt Stimmrechte aus?
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Wie ändert sich die Eigentümerstruktur?
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Wie und durch wen wird das Unternehmen langfristig weitergeführt?
Antworten auf diese Fragen finden sich in Gesellschaftsverträgen, Handlungsvollmachten, Prokura, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Testamenten etc. – soweit vorhanden.
Im ungünstigen Fall blockiert der Ergänzungspfleger eines minderjährigen Erben unternehmerische Entscheidungen.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den passenden Lösungsweg. Dabei kooperieren wir mit spezialisierten Wirtschafts- und Steuerkanzleien.
Lieber 1.000 Euro für Beratung als Millionen für vermeidbare Fehler.
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