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NOTFALL-
PLANUNG

Was wäre wenn …

… die Chefin / der Chef ab heute gefehlt hätte, vorübergehend oder auf Dauer?

  • Wer trifft betriebliche Entscheidungen?

  • Wer unterschreibt Jahresabschlüsse?

  • Wer darf Prozesse führen?

  • Wer übt Stimmrechte aus?

  • Wie ändert sich die Eigentümerstruktur?

  • Wie und durch wen wird das Unternehmen langfristig weitergeführt?

Antworten auf diese Fragen finden sich in Gesellschaftsverträgen, Handlungsvollmachten, Prokura, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Testamenten etc. – soweit vorhanden.

Im ungünstigen Fall blockiert der Ergänzungspfleger eines minderjährigen Erben unternehmerische Entscheidungen.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den passenden Lösungsweg. Dabei kooperieren wir mit spezialisierten Wirtschafts- und Steuerkanzleien.

Lieber 1.000 Euro für Beratung als Millionen für vermeidbare Fehler.
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