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bAV – BETRIEBLICHE ALTERS-VORSORGE

Denn sie wissen nicht, was sie tun. 

Leider bieten immer noch viele Arbeitgeber von sich aus keine Versorgungsmodelle an. Aber nur mit einem guten Konzept behalten Sie die Kontrolle.

Die bAV bewegt sich zwischen Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Versicherungsrecht. Daraus ergeben sich zwangsläufig eine hohe Komplexität und Fehleranfälligkeit. So hat Ihre arbeitsrechtlich verbindliche Versorgungszusage auch dann noch unverändert Bestand, wenn der Versicherer die dazu nötige Leistung nicht erbringt. Daraus ergeben sich langfristig hohe Haftungsrisiken.


Mit einer für die Mitarbeiter verbindlichen Versorgungsordnung setzen Sie als Arbeitgeber die Rahmenbedingungen. Sie entscheiden, welche Versicherer genutzt und welche Leistungen eingeschlossen werden dürfen. Sie behalten die Kontrolle.


Außerdem ist die bAV ein geeignetes Mittel, um betriebswichtige Fach- und Führungskräfte stärker an Ihr Unternehmen zu binden. 

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Die fünfeinhalb Durchführungswege

Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage oder Zeitwertkonten, wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.

Bestehende Zusagen prüfen wir auf Sicherheit und Werthaltigkeit, insbesondere im Rahmen der Nachfolgeplanung beraten wir Sie zu Ausgliederung bzw. Ausfinanzierung.

Verbreitete Irrtümer

  • Versicherungen sind ausfallsicher

  • Arbeitgeber haften nicht bei Ausfall des Versicherers

  • Pensionszusagen sind schlecht

  • bAV sollte keine Bilanzberührung haben

  • Der Arbeitgeber ist die Zusage los, wenn er dem ausscheidenden MA den Vertrag überträgt

  • Vom Mitarbeiter mitgebrauchte Verträge müssen vom Arbeitgeber übernommen werden

  • Direktversicherungen haben keine Bilanzberührung

Wir helfen Ihnen gern!

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