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RUHESTANDS-

PLANUNG

Ü50? Zeit für einen „Kassensturz“! Die Ruhestandsplanung berücksichtigt das bisher Erreichte, Ihr persönliches und berufliches Umfeld sowie die typischen Entwicklungen der späteren Lebensphasen.

Und so gehen wir vor –
die sieben Bausteine der Ruhestandsplanung:

1.  Informationserhebung

Wir befragen Sie zu Ihren Zielen und Wünschen, den aktuellen Daten zu Einkünften, Vermögen und Familienstruktur. Bei Unternehmern zusätzlich: Unternehmensdaten,  Gesellschaftsvertrag und Nachfolgepläne.


2.  Besondere Faktoren

Nicht alles ist planbar. Äußere Umstände können die Planung stören. Dazu zählen z.B. gesundheitliche Faktoren wie schwere Krankheiten, Unfälle, Sterbefälle oder Pflegebedürftigkeit. Zudem können familiäre oder rechtliche Faktoren wie Scheidung, Kindes- oder Elternunterhalt auftreten.

Zu diesen Faktoren bieten wir jeweils Leistungen zu Lösung oder Risikomanagement an. Dies kann in Versicherungsform geschehen oder durch Einbindung unserer darauf spezialisierten Rechtsanwältin  zur  Erstellung  von  Vorsorgevollmachten  und  Patientenverfügungen. Ein Notfallkoffer mit Handlungsanweisungen ist hilfreich.


3.  Analyse

Nach Auswertung der Daten und Abstimmung mit Ihren Zielen und Wünschen ermitteln wir Handlungsempfehlungen. Versorgungslücken sind zu quantifizieren, Vermögenteile auf Zweckbestimmung und Bindung zu untersuchen. Ein- und Ausgaben in der Ruhestandsphase werden geplant.


4.  Einkommensstrategie

In dieser Phase unserer Planung kommen Parameter von außerhalb des persönlichen Umfeldes hinzu. Die Lebenserwartung, besser die Wahrscheinlichkeit der Langlebigkeit, ist zu berücksichtigen, ebenso wirtschaftliche Faktoren wie z.B. eine Einschätzung zukünftiger Inflation und Währungsstabilität.

Unter Berücksichtigung dieser Parameter werden Überlegungen angestellt, welche Liquidität über die verbleibende Lebensspanne zur Verfügung stehen muss. Dabei ist davon auszugehen, dass die frühe Phase des Ruhestandes durch mehr Aktivität und Konsum geprägt ist. Danach folgt eine passivere Phase, an die sich, verursacht durch abnehmende Mobilität oder Alltagskompetenz, die Phase mit wachsendem Assistenzbedarf anschließt.

Bei der Einkommensstrategie ist dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, indem zwischen Flexibilität durch Liquidität und Sicherheit durch Verrentung abgewogen wird.

Verrentung muss dabei nicht zwingend oder vollständig zu Beginn der Ruhestandsphase erfolgen. Bei entsprechender Gestaltung kann eine Kapitalverrentung auch noch nach dem 80. Lebensjahr erfolgen. Makroökonomisch bedingte Risiken der Verrentung werden so vermindert.

5.  Wohnsituation

Eigenheimbewohner haben zumeist eine emotionale Bindung an ihre Immobilie und möchten längsmöglich dort wohnen bleiben. Es sind Überlegungen anzustellen, wie lange und unter welchen gesundheitlichen und organisatorischen Umständen diese Wohnsituation aufrechterhalten werden soll.

Auch familiäre (Übertragung), wirtschaftliche (Hypothek) und technische (Renovierungsbedarf) Fragen sind zu klären. Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, ist der Erlös nach Abzug von Restdarlehen in die Liquiditätsplanung einzubeziehen. Für die spätere Phase mit Assistenzbedarf kann bereits wirtschaftlich und organisatorisch Vorsorge getroffen werden.


6.  Vermögensübertragung

Abhängig von Wunsch und Möglichkeiten ist zu entscheiden, welche Vermögenswerte zu Lebzeiten übertragen werden sollen und welche testamentarisch. Bei hoher Komplexität der Vermögensverhältnisse oder besonderen Umständen auf Seiten der Erben, z.B. konfliktanfällige oder minderjährige Erben, kann die Einbeziehung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein.

Bei Unternehmen stellt sich neben der Vermögensbetrachtung die Frage der Fortführung. Bei einer Übertragung innerhalb der Familie stehen zunächst personelle Planungen im Vordergrund, organisatorische und wirtschaftliche folgen diesen. Falls in einem unerwartet frühen Sterbefall minderjährige Erben begünstigt sind, ist sicherzustellen, dass unternehmerische Entscheidungen ohne Beeinträchtigung durch Minderjährigenrecht weiterhin erfolgen können. 


Die erbschaftssteuerlichen Umstände sind bei Übertragung zu Lebzeiten unter Mitwirkung des Unternehmers leichter zu handhaben als bei Übertragung von Todes wegen. Dabei sind Gestaltungen bezüglich Rechtsform, Gruppenstruktur, Bewertungsverfahren, Regel- vs. Optionsverschonung etc. Gegenstand der Überlegungen.


7.  Vermögensallokation

Typisch für die Kapitalanlage die Zielkonflikte zwischen Rendite, Liquidität und Sicherheit. Das liquide Vermögen wird gemäß festzulegender Kriterien. Dabei ist Liquidität höher priorisiert als dies bei einer Vermögensallokation in der Ansparphase erforderlich wäre.

Service und laufende Betreuung 

In regelmäßigen Aktualisierungsgesprächen werden Veränderungen aus inneren (Gesundheit, Familie etc.) und äußeren Faktoren (Kapitalmarkt) besprochen. Erforderliche Anpassungen können dann veranlasst werden. Der Rhythmus dieser Gespräche sollte, je nach Komplexität des Mandates, zwischen sechs und zwölf Monaten liegen.

Wir sind zertifizierte Spezialisten für Ruhestandsplanung (FH)

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